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Radwege

5 Antworten [Letzte]
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Matthias
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 ® : 04.03.2005

Radwege sind laut Bund und StVO lediglich Alternativen für Radfahrer zur Fahrbahn! Radfahrer dürfen nicht auf Wege gezwungen werden, auf denen sie größeren Unfallgefahren ausgesetzt sind, als auf der Fahrbahn!

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admin
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 ® : 04.03.2005
Rückbau der Radwegbenutzungspflicht

Dessau schafft Radwegbenutzungspflichten ab von Ralf Epple (Initiative Cycleride) - "Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass nun auch die drittgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 reagiert und Radfahrern mehr Freiheiten im Straßenverkehr einräumen möchte. Es ist geplant, bis zum Frühjahr 80% aller Radwegbenutzungspflichten, gekennzeichnet durch "blaue Schilder", aufzuheben. Es ist zwar nach wie vor nichts anderes, als das nunmehr fast 15 Jahre geltende Recht der StVO und deren Verwaltungsvorschrift umzusetzen, dennoch muss man dies in Sachsen-Anhalt nicht unbedingt erwarten. Schließlich hören wir oft von den abenteuerlichsten Radwegen in unhaltbaren Zuständen. Über die Radwege von Halle wird sogar von Insidern gesagt, dass viele eher für Kettenfahrzeuge als für Radfahrer geeignet wären. Aber eventuell kommt man auch in den anderen großen Städten von Sachsen-Anhalt darauf, dass es nicht nur einfacher und billiger ist, rechtswidrig ausgeschilderte Radwegbenutzungspflichten aufzuheben, sondern auch sicherer. Das geht seit vielen Jahren aus zahlreichen Untersuchungen und Statistiken hervor, unter anderem von der BASt. Dass ausgerechnet die Polizei in Magdeburg dies zum aktuellen Thema ignoriert und eigene, völlig unbewiesene Mutmaßungen aufstellt, ist nicht nur für aufgeklärte Radfahrer unbegreiflich."

Jetzt rückt sogar Halle in den Fokus. Unsere Stadt hat sich auch "alle Mühe" gegeben, durch Projekte wie in der Kröllwitzer oder Mansfelder Straße und etliche weitere Knackpunkte für Radfahrer, zu imponieren. Autofahrer haben sich über die Jahre leider an die "Abwesenheit" des Radverkehrs gewöhnt. Radfreundlich bedeutet nicht, den Radverkehr wegzusperren, ein paar Schilder aufstellen und Linien ziehen. Ohne eine behutsame Integration in den fließenden Stadtverkehr (z.B. mehr Tempo-30-Zonen) sind große Ziele (Energieresorucen, Klimaschutz) nicht zu stemmen.

Jedem der aktiv werden möchte, kann ich nur empfehlen, sich den Fotoapparat zu schnappen und unsinnige, gefährliche oder verwahrloste Radwege zu fotografieren. Diese Fotos dann einfach per E-Mail an die Initiative Cycleride senden und sie am "Pannenflicken" des Jahres teilnehmen lassen. Die IC wendet sich dann mit den Spitzenreitern öffentlichkeitswirksam an die jeweiligen Städte und Gemeinden. (Ma.)

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admin
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 ® : 04.03.2005
Radwegbenutzungspflicht fällt durch

Bundesverwaltungsgericht sagt nein - Im leidigen Thema um die sogenannte Radwegbenutzungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil gesprochen, dass Radwege nur in Ausnahmefällen an besonderen Gefahrenstellen als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen ... [TRIA: Tri2b]

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bikefriend
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 ® : 13.03.2005
Minderheit - ein Betroffener bekennt sich...

Die Fahrrad fahrenden Menschen, auch Radfahrer genannt, werden von vielen verantwortlichen Menschen in Politik, Wirtschaft, Kultur und verschiedenen anderen "Gremien" offensichtlich noch als unbedeutende und schwache Minderheit betrachtet, die "mal eben so" unqualifiziert bevormundet, unterdrückt und manipuliert werden kann.

Doch so mancher hat sich im Umgang mit "Minderheiten" schon arg getäuscht. Die oben genannte "Initiative Cycleride" bringt dies - wie man in obigem Beitrag sieht - sehr treffend auf den Punkt. Die zehn Regeln für Rad fahrende sind ja fast so was wie "Überlebensregeln" in Deutschland geworden - viellleicht sollten in Zukunft sogenannnte "Überlebens-" oder "Survivial- Kurse" diesen Aspekt, also das "Überleben auf der gemeinen deutschen Straße", in ihre Programme übernehmen. Schätzungsweise 92,777815% der radfahrenden Bevölkerung hat schon mit dem "Grauen" im Straßenverkehr bekanntschaft gemacht...leider sind viele davon selbst hin und wieder auch Auto fahrende Menschen, die das vielleicht vergessen haben....? Also, bitte daran denken liebe Leser(innen)

Gruß bikefriend

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Matthias
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 ® : 04.03.2005
Initiative Cycleride

Petition beim Deutschen Bundestag zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht
(Abgabedatum: Mittwoch, 7. März 2007, Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Freitag, 27. April 2007)

Wer von uns kennt nicht das Dilemma: Radwege sind insbesondere mit dem Rennrad unbefahrbar: Scherben, Belagschäden, Stufen, parkende Autos, ... Rollt man aber auf der Straße (unter diesen Umständen übrigens völlig legal), dann gibt es immer wieder Konflikte mit Verkehrsteilnehmern, die aus Unwissenheit meinen das Recht in die eigene Hand nehmen zu müssen.

Die jetzige Rechtslage erzeugt also bei sehr vielen Radfahrern und Kraftfahrzeugführern eine hohe Unsicherheit. Darüber steht das Verkehrsmittel Fahrrad in einer ungleich schlechteren Position als Kraftfahrzeuge.

  • Radwege sollen nicht abgeschafft werden, aber gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
  • Radfahrer behindern nicht den Verkehr, Radfahrer sind der Verkehr.
  • Niemand genießt Sonderrechte zum zügigen Vorwärtskommen, es gibt keine Verkehrsteilnehmer 2ter Klasse.
  • Die meisten Radwege schaffen Gefahren, die bei einem Mischverkehr auf der Fahrbahn erst gar nicht möglich sind.

Cycleride ist eine Initiative von Radfahrerinnen und Radfahrern für eine praxistaugliche Radverkehrspolitik, um sich auf dem Fahrrad gut und sicher fortbewegen können. Sven Ledebrink von der Initiative Cycleride hat nun zur Verbesserung dieses Zustandes eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag* eingereicht, in der er die vollständige Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht fordert.

Ihr könnt sie gerne mitzeichnen/unterstützenund in dem zugehörigen Webforum diskutieren. Die Pressemitteilung und die Antwort auf die Frage "Was spricht gegen die Benutzungspflicht von Radwegen?" findet ihr auf der Seite zur Petition von Cycleride.

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Matthias
Radwege nur in Ausnahmen benutzungspflichtig

Mittlerweile seit dem 1. Oktober 1998 regelte eine erneuerte StVO den Radverkehr. Dafür sollten an vielen Stellen eigens eingerichtete Verkehrsschilder* den Radfahrer von der Straße weg auf einen Radweg zwingen, obwohl dort oft nicht einmal die dafür gültigen Mindestanforderungen (z.B. 1,5m Breite, ausreichend seiltlicher Abstand zu Fußgängern und parkenden Autos) eingehalten werden.

Besonders schwierig war es z.B. mit dem Rennrad. Mann wusste nicht mehr was man tun soll. Entweder nötigten einen (z.T. hirnrissige) Autofahrer* durch vielfältig aggressives Gebaren das Rad wegzustellen oder man zerstörte eben selbiges durch die Anwendung auf dem Radweg. Nun war man sich also nicht sicher, ob das technische Knockout des eigenen Rades schon genügen würde, es von der Radwegbenutzungspflicht zu befreien. Die StVO ließ eine Nichtbenutzung (trotz Schild) ausdrücklich zu. Als unbenutzbar galt ein Radweg beispielsweise, wenn Laub, Glasscherben, Eis und Schnee, Belagschäden, Baustellen, parkende Autos, Mülltonnen, starkes Fußgängeraufkommen oder eine zu geringe Breite (weniger als 1,5 m) dazu führen, dass er nur unter erhöhter Selbstgefährdung befahrbar war. Als unzumutbar galt u. a. auch, wenn man für eine kurze Benutzung des Radweges eine vielbefahrene Straße überqueren musste.

Heute bereits ist eine Pflicht zur Benutzung von Radwegen ausdrücklich als begründungspflichtige Ausnahme anzusehen.